Bildungskarenz, Bildungsteilzeit & Weiterbildungszeit
Seit 1. April 2025 können in Österreich keine neuen Modelle der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit mehr mit Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld beantragt werden. Bereits bewilligte Vereinbarungen laufen nach den bisherigen Bestimmungen aus, für neue Vorhaben ist das alte System jedoch nicht mehr verfügbar.
Die neue Weiterbildungszeit ab 2026
An die Stelle von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit tritt schrittweise die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsteilzeit. Finanziert wird diese Form der Auszeit oder Stundenreduktion durch eine Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe des AMS.
Ziel des neuen Modells ist es, arbeitsmarktrelevante Aus- und Weiterbildungen zu fördern – also Qualifikationen, die überbetrieblich verwertbar sind und die Chancen am Arbeitsmarkt tatsächlich erhöhen. Wichtig ist: Es besteht kein Rechtsanspruch; die Entscheidung liegt jeweils beim AMS im Rahmen eines begrenzten Jahresbudgets.
Wer kann Weiterbildungszeit nutzen?
Grundsätzlich richtet sich die Weiterbildungszeit an Personen, die in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen und sich für die Dauer einer Weiterbildung freistellen oder die Arbeitszeit reduzieren lassen möchten.
- Es ist eine bestimmte Mindestbeschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber erforderlich.
- Es braucht eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber (Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit).
- Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn das AMS die Weiterbildungsbeihilfe bewilligt.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen (Beschäftigungsdauer, Sonderregelungen bei Saisonbetrieben, frühere Beschäftigungszeiten, Master-/Diplomabschlüsse usw.) werden laufend in den offiziellen Richtlinien konkretisiert. Für eine verbindliche Beurteilung ist immer die Beratung direkt beim AMS maßgeblich.
Welche Weiterbildungen werden anerkannt?
Für die Weiterbildungszeit sind vor allem Weiterbildungen relevant, die folgende Kriterien erfüllen:
- Arbeitsmarktrelevanz: Die Inhalte müssen beruflich verwertbar sein und dürfen nicht nur Freizeit- oder Hobbybereich betreffen.
- Seminaristischer Unterricht: Ein erheblicher Teil der Weiterbildung muss in Form von Präsenzunterricht oder im Live-Online-Format stattfinden – also zu fixen Zeiten mit Trainer:in und Gruppe (z. B. via Videokonferenz) und dokumentierter Anwesenheit.
- Ausreichender Umfang: Für die Weiterbildungszeit ist ein Mindestumfang von rund 20 Wochenstunden an seminaristischem Unterricht (Präsenz oder Live-Online mit Anwesenheitspflicht) vorgesehen – bei Betreuungspflichten kann dieser Wert etwas reduziert sein. In der Weiterbildungsteilzeit ist der Umfang entsprechend geringer; hier muss neben der reduzierten Arbeitszeit ein regelmäßiger wöchentlicher Weiterbildungsaufwand nachweisbar sein. Maßgeblich sind immer die jeweils aktuellen AMS-Richtlinien.
Reines Selbststudium (Videos ansehen, Skripten lesen, Lernplattform ohne Live-Termine) kann die Weiterbildung sinnvoll ergänzen, gilt aber in der Regel nicht als seminaristischer Unterricht im Sinn der Richtlinie. Im Zweifel empfiehlt sich immer eine Rückfrage beim AMS.
Wer eine längerfristige berufliche Weiterbildung in Österreich plant, sollte sich daher frühzeitig über die Unterschiede informieren: Welche Weiterbildung wird anerkannt? Wie viele Wochenstunden sind erforderlich? Welche Rolle spielt das Einkommen? Und welche anderen Förderungen für Ausbildung und Weiterbildung (z. B. auf Landesebene) kommen zusätzlich in Frage?
Offizielle Informationsquellen
Verlässliche, laufend aktualisierte Informationen finden Sie u. a. hier:
- AMS – Weiterbildungszeit & Weiterbildungsteilzeit
- Arbeiterkammer – Informationen zu Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Weiterbildungsbeihilfe
- Kursförderung.at – Übersicht zu Bildungsförderungen in Österreich
Wenn Sie Ihre persönliche Situation klären möchten
Ob die neue Weiterbildungszeit oder eine Weiterbildungsteilzeit für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab: Art der geplanten Weiterbildung, berufliche Situation, Familiensituation, regionale Fördermöglichkeiten und zeitliche Rahmenbedingungen.
In einer persönlichen Studien- und Orientierungsberatung können Sie in Ruhe klären, welche Schritte für Ihre berufliche Weiterbildung und Förderplanung stimmig sind, welche Fragen Sie mit AMS oder Arbeiterkammer besprechen sollten und welche Unterlagen Sie dafür vorbereiten können.
Termin für persönliche Beratung anfragen
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Entscheidungen gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Richtlinien des AMS und der zuständigen Förderstellen.




