Neue Voraussetzungen für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Österreich (2024)
Weiterbildung gewinnt in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Mit der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit bietet Österreich zwei Modelle, die es Arbeitnehmer/innen ermöglichen, berufsbegleitend oder in Vollzeit neue Kompetenzen zu erwerben. Doch seit 2024 gelten neue Voraussetzungen, die für mehr Klarheit und Qualität sorgen sollen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Bildungskarenz: Zeit für persönliche und berufliche Weiterentwicklung
Die Bildungskarenz erlaubt Arbeitnehmer/innen, für eine Dauer von bis zu 12 Monaten von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich voll und ganz auf ihre Weiterbildung zu konzentrieren. Während dieser Zeit erhalten Sie das sogenannte Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS).
Neue Voraussetzungen für die Bildungskarenz (2024)
- Beschäftigungsdauer: Sie müssen mindestens 6 Monate ununterbrochen bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Für Saisonarbeitskräfte wurden neue Regelungen geschaffen, um auch ihnen den Zugang zu erleichtern.
- Anforderungen an die Weiterbildung:
- Mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung, bei Betreuungspflichten 16 Wochenstunden.
- Maximal 75 % der Zeit dürfen für eigenständiges Lernen verwendet werden. Die übrigen 25 % müssen durch Präsenzzeiten oder interaktive Live-Online-Seminare abgedeckt werden.
- Kombination mit Bildungsteilzeit: Ein Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist möglich. Dabei entspricht ein Monat Bildungskarenz zwei Monaten Bildungsteilzeit.
- Rahmenfrist: Eine erneute Bildungskarenz ist frühestens nach vier Jahren ab Beginn der letzten Maßnahme möglich.
Bildungsteilzeit: Weiterbildung und Beruf flexibel kombinieren
Die Bildungsteilzeit richtet sich an Arbeitnehmer/innen, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, um berufsbegleitend an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Für die Dauer der Bildungsteilzeit können Sie Bildungsteilzeitgeld beantragen.
Neue Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit (2024)
- Arbeitszeitreduktion:
- Ihre Arbeitszeit muss um mindestens 25 % und maximal 50 % reduziert werden.
- Die verbleibende Arbeitszeit darf nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken.
- Anforderungen an die Weiterbildung:
- Mindestens 10 Wochenstunden Weiterbildung sind erforderlich.
- Auch hier gilt: Mindestens 25 % der Weiterbildungszeit muss in Präsenz oder Live-Online-Seminaren erfolgen.
- Kombination mit Bildungskarenz: Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist möglich, solange die maximale Gesamtdauer nicht überschritten wird.
- Regelungen für Saisonarbeitskräfte: Die Bildungsteilzeit wurde auch für Saisonarbeitskräfte geöffnet, sodass diese ihre Arbeitszeit in der Nebensaison gezielt reduzieren können.
Warum wurden die Regelungen angepasst?
Die Änderungen 2024 zielen darauf ab, die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit noch zielgerichteter und flexibler zu gestalten. Sie stellen sicher, dass geförderte Weiterbildungen tatsächlich den beruflichen Anforderungen entsprechen und fördern eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Weiterbildung.
Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit: Welches Modell passt zu Ihnen?
Ob Sie sich für eine intensive Weiterbildung während der Bildungskarenz entscheiden oder Ihre Arbeitszeit in der Bildungsteilzeit reduzieren – beide Modelle bieten Ihnen wertvolle Möglichkeiten, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Besonders wichtig ist es, die neuen Anforderungen zu kennen und Ihre Planung frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber abzustimmen.
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen AMS-Stelle über Fördermöglichkeiten und die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen.
Fazit: Investieren Sie in Ihre Zukunft
Die neuen Regelungen zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit schaffen die Grundlage für ein hochwertiges und flexibles Weiterbildungsangebot. Nutzen Sie diese Chance, um sich beruflich weiterzuentwickeln und fit für die Zukunft zu machen.
Weitere Informationen
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