Förderungen

Die Schlossberginstitut GmbH Schule für neue Gesundheitsberufe ist ein anerkannter Bildungsträger des WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond). Diese Zertifizierung wird auch in den meisten Bundesländern anerkannt, daher werden die Ausbildungen des Schlossberginstituts in den meisten Bundesländern gefördert.

 

WAFF

Förderungen des WAFF:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Beruf immer mehr gefordert. In Wien werden Sie auch gefördert!

Ab 01. Februar 2012 tritt die folgende Individualförderrichtlinie „Bildungskonto für Wiener ArbeitnehmerInnen" mit folgenden Förderschwerpunkten in Kraft:
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschluss mit 90% max. € 3.000,-
  • ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen unabhängig von der Qualifikation mit 50% max. € 1.000,-,
  • ArbeitnehmerInnen mit 50% max. € 200,- bzw. für arbeitslose Personen 50% max. € 300,- für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen.

WAFF Weiterbildungskonto

Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen, wenn die Kurse bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht wurden.

  • Beschäftigte: 50% der Kurskosten, bis zu € 200,-
  • NeuzuwanderInnen mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt": 50% der Kurskosten, bis zu € 200,-
  • Arbeitslose (oder: Eltern-/Bildungskarenz; Sozialhilfebezug): 50% der Kurskosten, bis zu € 300,-
  • Für Berufsreifeprüfung, Werkmeisterprüfung, Nachholen des Lehr- oder Hauptschulabschlusses: 80% der Kurskosten, bis zu € 450,-

Der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, Semesters (oder der Ablegung der Prüfung) beim waff eingebracht werden.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt Ihrer Förderung.


WAFF Bildungsbonus (für LehrabsolventInnen)

Der Bildungsbonus ist eine Leistung des waff, speziell für AbsolventInnen einer Lehre. Unterstützt werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die bei einem der vom waff anerkannten Bildungsträger erfolgreich abgeschlossen werden. Bis zu einer Maximalhöhe von 200 Euro kann, ähnlich wie beim Weiterbildungskonto, ein Antrag auf Förderung beim waff gestellt werden.
Voraussetzungen sind:

  • erfolgreich abgeschlossene Lehre
  • der Kurs wird innerhalb der nächsten 2 Jahre nach Lehrabschluss begonnen
  • der Weiterbildungskurs muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger abgelegt werden
  • der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildung beim waff gestellt werden
  • Hauptwohnsitz ist zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses in Wien

Achtung: Kombinierte Lehrabschlüsse werden als ein Lehrabschluss gezählt, daher ist auch nur eine einmalige Einlösung möglich.

Wichtig: Der Bildungsbonus kann auch in Kombination mit dem Weiterbildungskonto des waff eingelöst werden!

 

AMS

AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds:

Diese Förderung können alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine - erhalten.

Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:

  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,
  • Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule,
  • WiedereinsteigerInnen,
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden,

die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.

Nicht förderbar sind:

  • UnternehmenseigentümerInnen,
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe,
  • ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen),
  • Lehrlinge,
  • überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.

Was?
Gefördert werden kann die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen mit Kursende spätestens 30.9.2014. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe kann nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt werden, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme überbetrieblich verwertbar und als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.

Nicht förderbar sind:
  • Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
  • Qualifizierungsmaßnahmen mit weniger als 16 Maßnahmenstunden (Eine Maßnahmenstunde besteht aus einer Lehreinheit zu 50 Minuten und 10 Minuten Pause)
  • reine Produktschulungen
  • nicht arbeitsmarktorientierte Bildungsmaßnahmen (z.B.: Hobbykurse)
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die reine Anlernqualifikationen vermitteln (z.B. einfache Einschulungen an Maschinen)
  • Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die MitarbeiterInnen des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung
  • Qualifizierungsmaßnahmen von betriebsspezifischen Schulungseinrichtungen
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die im Ausland stattfinden und eine Stichprobenkontrolle durch das AMS nicht vor Ort durchgeführt werden kann.
Wie viel?
Kursgebühren:
  • Die Höhe der Förderung beträgt 70 % der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre
  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 % der Kursgebühren für förderbare ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 49 Jahre, TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden und Frauen unter 45 Jahre, die als höchste abgeschlossene Ausbildung eine Lehre oder eine mittlere Schule aufweisen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 66,7 % der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen, die an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Sonderregelung Gesundheits- und Sozialwesen teilnehmen (75 % bei Frauen ab 45 Jahre)
  • Förderbar sind jene Kursgebühren, die von externen Qualifizierungseinrichtungen/TrainerInnen in Rechnung gestellt werden. Wichtig: Die Obergrenze der anerkennbaren Kursgebühren pro Teilnehmer/in und Kurstag liegt bei EUR 300,-- und beträgt maximal EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Förderbegehren. Bei Weiterbildungsmaßnahmen mit externen TrainerInnen liegt die Obergrenze von
  • TrainerInnen-Tagsätzen bei maximal EUR 1.090,- pro TrainerIn/Tag. Im Rahmen von Qualifizierungsverbünden
  • ist die Höhe der anerkennbaren Kursgebühren für Frauen ab Matura mit maximal EUR 5.000,-- pro TeilnehmerIn und Förderbegehren begrenzt! Die Finanzierung der Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF.

Personalkosten (nur für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre):

  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 %, für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre 70 % des anerkennbaren Brutto-Grundlohnes (ohne Zulagen und Sonderzahlungen) für Kurszeiten, die während der bezahlten Arbeitszeit stattfinden.

Wo?
Die vollständige Begehrenseinbringung (Antragseinbringung) muss im Allgemeinen spätestens 1 Woche
vor Kursbeginn erfolgen. Anträge, die nach Beginn der Schulung beim AMS einlangen, können nicht
berücksichtigt werden.


Prüfung und Auszahlung
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt im Nachhinein nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen. Werden
innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme ohne triftigen Grund keine Abrechnungsunterlagen
vorgelegt, kann keine Beihilfe gewährt werden.

mehr Infos unter  http://www.ams.at/sfu/14094.html

 

AMS Unternehmensgründungsprogramm

Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit. (Stand 01/2007)

Wer?

Die Teilnahme am Unternehmensgründungsprogramm ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Zu Beginn der Vorbereitungsphase muss Arbeitslosigkeit gegeben sein
    (unabhängig von einem Leistungsbezug);
  • Absicht sich selbständig zu machen;
  • Eine konkrete Projektidee liegt vor;
  • Eine für die Unternehmensgründung entsprechende berufliche Eignung ist gegeben.

mehr Infos unter http://www.ams.at/sfa/14081_10435.html

 

AQUA

Förderungsmodell für AMS-vorgemerkte Personen, die eine konkrete Jobaussicht in einem Unternehmen haben. Bei diesem Modell bezahlt das Unternehmen die Kurskosten, bekommt dafür 40% Kursförderung vom AMS und erspart sich dadurch erhebliche Lohn- und Lohnnebenkosten in der Einarbeitungsphase. Mehr Informationen und Ansprechpartner zu diesem Förderungsmodell in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: http://www.mentor.at/

 

Beratung

Grundsätzlich bedarf die Förderungswürdigkeit der von Ihnen gewählten Bildungsmaßnahme immer der individuellen Abklärung. Wir empfehlen Ihnen daher, die Förderungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland zu recherchieren und mit der jeweiligen Förderstelle persönlichen Kontakt aufzunehmen.


Hier finden Sie Kontaktdaten zu Förderstellen, mit denen wir bereits Kontakt hatten:

WIEN:
WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Auskunft im Infocenter: 01 / 217 48 - 555
www.waff.at


SALZBURG:
Bildungsscheck 2008
Auskunft:
Florentine Gottsmann: (0662) 80 42 – 36 81
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
www.salzburg.gv.at/themen/gs/soziales/bildungsscheck.htm

 

Finanzierung

Wüstenrot Bildungsgeld

Sie haben die Möglichkeit Ihre Aus- oder Weiterbildung über ein gefördertes Bildungsgeld zu finanzieren. Norbert Hochenauer, Wüstenrotberater und Dipl. Entspannungstrainer, informiert Sie gerne über die Details und erstellt für Sie auf Wunsch ein unverbindliches Angebot.

foto norbert folder.gif

 

Wüstenrot Folder laden

Tel.: +43 (0) 57070 360 14
Mobil: +43 (0) 664 - 25 164 35
Fax: +43 (0) 57070 360 20
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


Oder: monatliche Teilzahlung


Zu jeder Ausbildung besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Dazu wird die Ausbildungsgebühr verzinst, die Höhe der monatlichen Teilzahlung selbst definiert. Mit der Anmeldung erhält das Schlossberginstitut eine Einziehungsermächtigung zur monatlichen Abbuchung der vereinbarten Beträge im Lastschriftverfahren. Eine Anzahlung ist nicht notwendig.


BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN

NEWSLETTER BESTELLEN

WEITER